Gütesiegel für Bürgerstiftungen (01.01.2021-31.12.2023)
Sehr geehrter Herr Liebs,
im Namen des Arbeitskreises Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen gratulieren wir Ihnen und der BürgerStiftung Lebenswerte Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Verleihung des Gütesiegels für Bürgerstiftungen.
Das Gütesiegel wird jährlich auf der Grundlage der gemeinschaftlich von den Bürgerstiftungen in ihrem Arbeitskreis formulierten „10 Merkmale einer Bürgerstiftung“ verliehen. Nach über 20 erfolgreichen Jahren Bürgerstiftungsbewegung in Deutschland werden gut 300 Bürgerstiftungen zum 1. Januar 2021 das Gütesiegel tragen.
Es freut uns daher besonders, Ihnen mitteilen zu können, dass die unabhängige Jury entschieden hat, der BürgerStiftung Lebenswerte Stadt Neustadt an der Weinstraße das Gütesiegel zu verleihen. Die Jury hat die von Ihnen eingereichten Unterlagen am 28. Oktober 2020 final geprüft und die Übereinstimmung im Sinne der Merkmale festgestellt. Dabei lobte die Gütesiegeljury die ausführlich und ordentlich aufgestellte Bilanz.
Sie erhalten das Gütesiegel daher zum 1. Januar 2021 – für den Zeitraum von weiteren drei Jahren. Sie sind damit berechtigt, das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Verbindung mit Veröffentlichungen und Druckerzeugnissen zu führen.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße im Namen der Gütesiegeljury
Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan Prof. Dr. Burkhard Küstermann
Leiterin Arbeitskreis Bürgerstiftungen Vorsitzender Gütesiegeljury
im Bundesverband Deutscher Stiftungen